Angesichts des fortschreitenden Klimawandels beteiligt sich auch Deutschland an der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Es entstehen in Deutschland und in der EU fortlaufend neue Gesetze zur Einhaltung und Regulierung von in der EU produzierten und vertriebenen Produkten. Insbesondere ergibt sich der Bedarf für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der industriellen Produktion von Kunststoff-Komponenten.
Eine Kernanforderung ist dabei der Erhalt der Material- und Produktqualität auch über mehrere Recycling-Stufen hinweg, bzw. ein klares Verwertungskonzept für die Wiederverwendung von Materialien in der Fertigung sowie von Produkten, die am Ende des Lebenszyklus wiederaufbereitet werden müssen. Bis dato fehlt es jedoch an belastbaren Erkenntnissen zur Recyclingfähigkeit von additiv gefertigten (AM) Komponenten vor allem unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette von der Materialherstellung bis zum Ende des Produktlebenszyklus.